Automechanika 2016

Produktpiraterie auf der Automechanika

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Die Automechanika ist nicht nur die gerne besuchte Plattform der Automobilzulieferer, auch der Zoll schaut sich auf der Messe in Frankfurt am Main um. Der Grund: Nicht wenige Hersteller zeigen eindeutig Plagiate. Bei der Kontrolle herrscht Gewaltenteilung: Während die Polizei über die europäischen Hersteller wacht, ist der Zoll für die übrigen Anbieter zuständig.

Bereits im Vorfeld der Messe wurden 82 Meldungen über mögliche Fälschungen gemacht, rund 35 Beamte sind daher in der Main-Metropole im Einsatz, einer von ihnen ist Stefan Panzras. „Während der Messe steigt diese Zahl aber erfahrungsgemäß noch einmal deutlich“, sagt der Experte für Fälschungserkennung der Fachzeitschrift „kfz-Betrieb“. Allerdings ist er nicht befugt, letztendlich zu entscheiden, ob es sich bei einem ausgestellten Produkt tatsächlich um eine Fälschung handelt. Der Zoll ist lediglich die Exekutive der Staatsanwaltschaft. Deshalb begleitet die Beamten in Frankfurt Staatsanwältin Monika Hucke Labus, die beurteilt, ob ein Plagiat vorliegt oder ob sich das Produkt in wesentlichen Merkmalen oder Funktionen vom Original unterscheidet. Sie legt außerdem vor Ort das Strafmaß fest. Meist sind es Hinweise von anderen Ausstellern, die den Zolltrupp auf die richtige Spur bringen.

So beschwert sich ein amerikanischer Hersteller über die Kopie seines Abstandswarners durch ein asiatisches Unternehmen. Dessen Geschäftsführer weist zunächst alle Vorwürfe von sich, doch als die Zöllner mit dem Durchsuchen des Messestandes nach technischen Unterlagen beginnen, wird er plötzlich geständig. Bisweilen ziehen sich die Standkontrollen jedoch auch über Stunden. Sprachbarrieren, mangelhafte technische Dokumentationen oder auch fehlende Ausweisdokumente der Verdächtigten machen den Fahndern die Arbeit schwer.

Für den Anbieter aus Fernost geht die Fälschung des Abstandswarners relativ glimpflich aus. „Hier liegt nur ein leichter Verstoß vor, deswegen verlangen wir eine Schutzgebühr von 500 Euro“, sagt Staatsanwältin Hucke-Labus dem „kfz-Betrieb“. Theoretisch kann die Strafe bis zu 360 Tagessätze zu je 30.000 Euro für die Fälscher betragen. Üblicherweise werden jedoch Strafen im mittleren vierstelligen Euro-Bereich verhängt. Verweigert der Aussteller die Zahlung, droht ihm die vorläufige Festnahme. Den Schaden für die Wirtschaft aufgrund der Produktfälschungen beziffern Studien allein in Deutschland mit mehr als 50 Milliarden Euro im Jahr. Erfreulicherweise geht die Zahl nach Angaben der Staatsanwaltschaft und der Messe Frankfurt auf der Automechanika leicht zurück, dennoch „wird nach wie vor sehr viel gefälscht“, so Staatsanwältin Hucke-Labus.

Beliebt sind bei den Fälschern in diesem Jahr Außenspiegel und Leuchten. Stefan Pranzas und seine Kollegen werden nach der Beschwerde eines weiteren Ausstellers erneut fündig. Der hatte die Beamten auf Produktpiraterie bei einer seiner Rückleuchten aufmerksam gemacht. „Der Fall wiegt etwas schwerer als zuvor, die Sicherheitsleistung wird hier bei 1.000 Euro liegen“, urteilt Staatsanwältin Hucke Labus.

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