Radfahrer: Kein Alkohol am Lenker

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Trinkfreudige Radfahrer aufgepasst. Wer in Deutschland alkoholisiert Fahrrad fährt, begeht ab 1,6 Promille eine Straftat.

Das Gleiche gilt für Radfahrer, die ihre Fahrweise offensichtlich nicht mehr kontrollieren können. Die Strafe hat es in sich: Zwei Punkte und eine Geldstrafe von etwa einem Monatsnettogehalt drohen dem Verkehrssünder. Zusätzlich wird ab 1,6 Promille eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet. Wer diese nicht besteht, verliert auch seine Fahrerlaubnis.Auch im Urlaub sollten sich Radfahrer über die Promillegrenzen im Reiseland informieren. Nach Angaben des ADAC müssen Reisende unter Umständen tief in die eigene Tasche greifen. So sind in Italien, Frankreich, Kroatien, der Schweiz oder den Niederlanden am Lenker 0,5 Promille erlaubt, die Bußgelder variieren zwischen 65 Euro (Kroatien) und 500 Euro (Italien). Österreich hat mit 0,8 Promille noch die höchste Toleranzschwelle. Wer mit einem höheren Alkoholwert erwischt wird, muss dort mit Geldstrafen ab 800 Euro rechnen.Vorsicht ist auch in Ländern geboten, in denen es keine Promillegrenze gibt zum Beispiel in Großbritannien, Irland, Dänemark, Finnland , Norwegen und Schweden. Hier ist das Fahren mit dem Drahtesel verboten, wenn der Radfahrer alkoholbedingt nicht mehr in der Lage ist, das Rad sicher zu fahren. Bei einer Kontrolle oder auffälligem Fahrverhalten können Bußgelder bis zu 2 000 (Irland) verhängt werden.

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