Ratgeber: Bagatellschäden ohne Polizei regelbar

Bei einem kleinen Auffahrunfall ohne Verletzte muss nicht zwangsläufig die Polizei gerufen werden. Diese Angelegenheit können die betroffenen Autofahrer auch untereinander regeln, und verlieren dabei auch nicht den Versicherungsschutz.

Wichtig dabei ist, die Unfallstelle schnellstmöglich zu räumen, ansonsten kann dies mit einem Verwarngeld von 30 Euro bestraft werden. Wer sich für einen eventuellen gerichtlichen Streitfall wappnen will, sollte vor dem Beiseitefahren Fotos vom Unfallort und dem Schaden machen.

Nachdem die Unfallstelle schließlich geräumt wurde, sollten die beteiligten Personen ihre Personalien, Kennzeichen und Versicherungsdaten austauschen und den Schaden ihrer Versicherung melden. Sind sich die Unfallbeteiligten von vornherein uneinig darüber, wer die Schuld trägt, sollte die Unfallstelle gesichert und die Polizei gerufen werden.

Allerdings wird dann ein Verwarngeld von 35 Euro fällig, da man mit dem Unfall seine Sorgfaltspflicht verletzt hat. Die Polizei ist verpflichtet diese Strafe zu kassieren. Sind sich die Unfallparteien allerdings über die Schuldfrage einig, kann man sich dieses Geld sparen, indem man die Ordnungshüter auf der Wache lässt und die Angelegenheit unter sich regelt.

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