Ratgeber: Beim Kauf von Elektrofahrrädern in Betriebsanleitung schauen

Vor dem Kauf eines Elektrofahrrads lohnt ein Blick in die Betriebsanleitung. Die Bezeichnungen der Räder wie Pedelecs, E-Bikes oder E-Räder geben nämlich keinen Aufschluss, ob es sich tatsächlich noch um ein Fahrrad oder bereits um ein leichtes Kraftfahrzeug handelt. Dies ist jedoch entscheidend bei Helm- und Versicherungspflicht.

Bezeichnungen für Elektrofahrräder

Die einzelnen Bezeichnungen für Elektrofahrräder sind laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rechtlich nicht geschützt. Klassische Mofas oder Roller können auch als E-Bikes verkauft werden, einige als „Pedelecs“ angebotene Zweiräder sind in Wirklichkeit E-Räder. Der Nutzer muss jedoch des Fahrrads Kern genau kennen, um einer Strafe zu entgehen. Dies gelingt meist mit einem Blick in die Bedienungsanleitung, die die Funktionsweise des Motors und die maximale Höchstgeschwindigkeit verrät.

Pedelecs

Die sogenannten Pedelecs sind gewöhnlich Fahrräder mit einer elektrischen Tretunterstützung durch einen kleinen Hilfsmotor. Das durch einen Akku betriebene Elektroaggregat leistet maximal 250 Watt. Es schaltet sich ab, wenn der Fahrer nicht mehr mittritt oder das Rad eine Geschwindigkeit von 25 km/h erreicht. Das Tragen eines Helms wird empfohlen, ist allerdings keine Pflicht. Auch ein Führerschein wird nicht nötig, weil es sich rechtlich gesehen um ein „normales“ Zweirad handelt.

Andere Fahrräder verfügen dagegen über einen Elektromotor, der das Bike auch dann noch antreibt, wenn Tempo 25 überschritten wird und der Fahrer weiterhin mittritt. Verkauft werden solche Räder unter den Begriffen „schnelle Pedelecs“, „Speed-Pedelecs“ und „S-Pedelecs“. Rechtlich werden sie wegen der höheren Geschwindigkeiten als Kraftfahrzeug gewertet. Eine Versicherung samt Kennzeichen wird deshalb genauso nötig wie eine Fahrerlaubnis der Klasse M, die in allen Autoführerscheinen enthalten ist. Außerdem ist beim Fahren ein Motorradhelm zu tragen, ein einfacher Fahrradhelm genügt nicht. Radwege dürfen nicht benutzt werden.

„E-Bikes“

Eine weitere Variante sind die sogenannten „E-Bikes“. Sie werden vollständig von einem Elektromotor angetrieben, das Treten des Fahrers ist nicht erforderlich. Auch hier wird eine Versicherung samt Kennzeichen nötig. Ist bei Tempo 20 Schluss, berechtigt ein Mofa-Führerschein zum Fahren des Zweirades. Ein Helm ist nicht nötig, außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Radwege benutzt werden. Bei schnelleren Geschwindigkeiten ist stattdessen auch hier eine Fahrerlaubnis der Klasse M und das Tragen eines Helmes erforderlich. Radwege sind tabu.

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