Ratgeber: Fristen einhalten beim Versicherungswechsel

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Autofahrer, die auf der Suche nach einer günstigeren Versicherung sind, sollten nicht nur die unterschiedlichen Angebote genau vergleichen. Sie dürfen auch nicht aus dem Auge verlieren, ihren bestehenden Vertrag fristgerecht zu beenden.

Dieser läuft in der Regel zum 31. Dezember aus. Bei einer regulären Kündigungsfrist von einem Monat muss die Kündigung also bis Ende November beim bisherigen Versicherer eingegangen sein, wozu ein formloser Brief ausreichend ist.

Im Internet lassen sich die Tarife der Kfz-Versicherer ohne großen Aufwand abgleichen. Noch bequemer ist es, sich das günstigste Angebot von einem unabhängigen Vergleichsportal ermitteln zu lassen. Für die Verbraucher gilt vor allem, sich niemals auf nur ein Vergleichsportal zu verlassen, rät das von der HUK-Coburg initiierte Goslar Institut für verbrauchergerechtes Versichern.

Darüber hinaus veröffentlichen Marktbeobachter wie die Stiftung Warentest regelmäßig Übersichten darüber, welche Policen im konkreten Fall am besten passen und wie viel Geld sich einsparen lässt. So reicht etwa bei einem 50-jährigen Audi-Fahrer die Spanne der Versicherungstarife von 764 bis 1501 Euro. Ein Wechsel zum günstigsten Anbieter – im Test die HUK-Coburg Allgemeine – könnte also im besten Fall eine Ersparnis von fast 740 Euro im Jahr bedeuten.

Allerdings sollte sich der wechselwillige Autofahrer nicht nur am niedrigsten Preis orientieren, rät Stiftung Warentest, sondern auch sehr genau die jeweils angebotenen Leistungen im Auge haben.

Augen auf bei einem angedachten Versicherungs- oder Tarifwechsel heißt es insbesondere für Kunden, die noch einen sogenannten Rabattretter in ihrem Vertrag haben. Diese Belohnung für Kraftfahrer, die über lange Jahre unfallfrei blieben, sehen neuere Policen häufig nicht mehr vor.

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