Ratgeber Gewitterunfall – Schäden schnell melden

Sturm oder Gewitterschäden an Autos oder Häusern sollten Geschädigte ihrer Versicherung schnell melden. In der Regel sind die Schäden durch die Gebäude-, Hausrat- oder Kaskoversicherung abgesichert, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mitteilt.

Schäden am Auto sind durch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt. Allerdings gilt das meist nur ab Windstärke acht.

Ersetzt werden nicht nur Schäden, die der Sturm direkt am Fahrzeug verursacht, sondern auch solche, die durch umherfliegende Gegenstände entstanden sind. Den Verlust des Schadenfreiheitsrabatts brauchen Vollkaskoversicherte dabei nicht zu befürchten; Sturmschäden werden als Teilkaskoschäden abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt. Wer verbeugen will, parkt aber sein Auto bei aufziehendem Gewitter in einer Garage oder zumindest nicht unter Bäumen. Auch herabfallende Äste können das Fahrzeug stark beschädigen.

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