Ratgeber: Im Urlaub auf Auto und Schlüssel aufpassen

Autoschlüssel sollten beim Strandurlaub nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Wer baden geht und den Schlüssel am Liegeplatz zurücklässt, handelt möglicherweise grob fahrlässig und verliert bei einem Diebstahl den Versicherungsschutz.
Die Rechtslage ist zwar nicht eindeutig, doch Urlauber ersparen sich eine Menge Ärger, wenn sie gegebenenfalls eine andere Person bitten, auf den Schlüssel aufzupassen. Ist er trotzdem weg, ist sofort eine Fachwerkstatt aufzusuchen, um den Schlüssel sperren zu lassen. Bei Fahrzeugen ohne elektronischer Wegfahrsperre sind umgehend die Schlösser auszutauschen.
Generell ist während des Urlaubs im Ausland Vorsicht geboten. So ist das Fahrzeug stets abzuschließen, auch wenn man es nur kurz verlässt wie beispielsweise an Tankstellen. Wertgegenstände, Papiere und Gepäck gehören nicht sichtbar unbeaufsichtigt ins Auto: Sie locken Diebe erst an. Für alle Fälle sind im Vorfeld der Reise Kopien von den Fahrzeugpapieren anzufertigen und getrennt von den Originalen aufzubewahren – natürlich nicht im Wagen. In der Nacht wird das Fahrzeug am besten auf einem bewachten oder beleuchteten Parkplatz abgestellt; dunkle und unbelebte Straßen lieber meiden.
Ist der Wagen trotzdem verschwunden, muss sofort die örtliche Polizei informiert werden. Auch die deutschen Ordnungshüter sind zu benachrichtigen. Nur so sind eine internationale Fahndung und Strafverfolgung gewährleistet. Wie bei einem Unfall sind Namen und Adressen von Zeugen zu notieren.
Die Versicherung muss innerhalb einer Woche informiert werden; die Nummer des Ansprechpartners speichert man daher am besten schon vor dem Urlaub im Handy ab. Der Versicherung müssen dann der Kfz-Brief, die Diebstahlanzeige der Polizei, die Fahrzeugscheine und die Abmeldebescheinigung des Fahrzeugs vorgelegt werden.
Selbst wenn das gestohlene Auto wieder auftaucht, bleibt ungewiss, ob man es jemals wiedersieht. Nach Angaben der Deutschen Versicherer (GDV) ist die Rückführung aus dem Ausland häufig mühselig bis unmöglich, da die Herausgabe im Rahmen eines Rechtshilfeersuchens betrieben werden muss. Ganz schlechte Karten hat der Besitzer, wenn im Ausland das Recht des gutgläubigen Erwerbs gilt: Wer nämlich im guten Glauben ein gestohlenes Auto kauft, dem kann es im Nachhinein nicht mehr weggenommen werden. Weitere Informationen und Reisetipps geben die Deutschen Versicherer im Internet unter www.versicherung-und-verkehr.de.
mid

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