Ratgeber – Kaltstart statt Warmlaufen

In der kalten Jahreszeit lässt so mancher Autofahrer immer noch gerne den Motor an, um sich dann zu einer letzten Tasse Kaffee noch einmal zum Frühstück zurückzuziehen.

So will er seine Scheiben bequem eisfrei bekommen und zudem in ein warmes Auto einsteigen. Aber: Für das Warmlaufenlassen eines Automotors im Stand droht eine Geldbuße von 10 Euro. Denn die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass bei der Benutzung von Fahrzeugen unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelastungen verboten sind.

Sinnvoll ist der Leerlaufbetrieb zudem auch nicht. Der Motor wird im Stand deutlich langsamer warm als während der Fahrt, was den Kraftstoffverbrauch laut TÜV Rheinland deutlich erhöht. Weit besser ist es, vereiste Scheiben ohne Motorunterstützung freizukratzen, erst dann zu starten und zügig loszufahren. Und wer es morgens beim Einstieg gerne schon warm und eisfrei hat, sollte über den Einbau einer Standheizung nachdenken.

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