Ratgeber: Reiseversicherung – Nicht ohne meine Grüne Karte

Wer eine Reise ins Ausland antritt ist gut beraten, seine Versicherungen vorab zu checken. Unfall, Diebstahl oder Krankheit: Welche Absicherungen sind sinnvoll oder sogar absolut notwendig?

Wer mit dem eigenen Fahrzeug in die Ferien fährt, muss auf jeden Fall seine Versicherungskarte mitnehmen. Die sogenannte „Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr“, besser bekannt als „Grüne Karte“, ist bei Einreise in einige Länder unbedingt erforderlich. Sie bescheinigt den Versicherungsschutz des Fahrzeuges und enthält zudem wichtige Daten zu Auto und Versicherung. Beantragt werden kann die Karte kostenlos beim Versicherer. Da sie per Post versendet wird, sollte man sie frühzeitig anfordern. Auch der Europäische Unfallbericht gehört ins Gepäck. Erhältlich in mehreren Sprachen, kann er beim Versicherer, Automobilclubs oder im Internet angefordert werden.

Jenseits europäischer Grenzen ist auch der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung sinnvoll. Ganz gleich, ob man in Deutschland gesetzlich oder privat versichert ist, eine Krankenkasse oder Versicherung deckt im Ausland nur medizinisch notwendige Leistungen ab. In den meisten Fällen gehört unter anderem der Rücktransport nicht dazu, der schon mal mehrere tausend Euro kosten kann. Abgeschlossen werden können Auslandskrankenversicherungen über das ganze Jahr oder für bestimmte Zeiträume bereits für unter 10 Euro.

Muss der Urlaub aus einem wichtigen Grund abgesagt werden, erstattet die Reiserücktrittsversicherung die Stornokosten. Selbst wenn man bereits unterwegs ist und wegen Krankheit, Unfall oder Tod von Angehörigen vorzeitig abbrechen muss, deckt die Versicherung noch nicht in Anspruch genommene Leistungen ab. Nicht versichert sind hingegen chronische Krankheiten wie Allergien oder ein Abbruch etwa aus Angst vor terroristischen Anschlägen.

Verzichtbar ist dagegen die Versicherung von Reisegepäck. Beschädigtes oder gestohlenes Gepäck ist häufig nur während des Transports sowie im Hotel versichert. Wird es aus dem parkenden Auto gestohlen, haftet die Reisegepäckversicherung nicht, genauso wie bei Bargeld, Wertpapieren, Dokumenten oder Fahrkarten. Auch Sportgeräte oder Elektronik fallen nicht unter den Schutz. Häufig ist Urlaubsgepäck aber über die Hausratversicherung abgesichert, Einzelheiten sollte man bei seiner Versicherung vor Reiseantritt erfragen.

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