Ratgeber: Richtiges Verhalten am Unfallort

Oft genügt ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit, und schon kracht es. Jedes Jahr ereignen sich in Deutschland etwa 2,3 Millionen Verkehrsunfälle, bei denen 430 000 Personen verletzt und rund 5 000 getötet werden.

Ein Autounfall hat viele unangenehme Folgen für alle Beteiligten. Damit im Notfall alles richtig gemacht wird, hier ein paar Tipps:

Kommt es zum Fall der Fälle, muss zunächst einmal die Unfallstelle gesichert werden. Dazu ist das Warndreieck je nach Straßenart in einer Entfernung von 150 bis 400 Metern zu positionieren und die Warnblinklichtanlage am Pkw einzuschalten. Der Unfallort darf auf keinen Fall unerlaubt verlassen werden, damit macht man sich strafbar und riskiert strafrechtliche Konsequenzen sowie einen Regress der Kfz-Haftpflichtversicherung, der nach Informationen der Deutschen Versicherer (GDV) bis zu 5 000 Euro betragen kann.

Gibt es Verletzte, sind die 112 oder 110 die erste Wahl. Die Notrufsäulen auf Autobahnen sind immer dem Handy vorzuziehen, da sie die Lokalisierung des Unfallortes erleichtern. Bei reinen Blechschäden kann die kostenlose Telefonnummer 0800-66 83 663 gewählt werden. Die Nummern stehen für 0800 NOTFON D, damit sie leichter zu merken sind.

Bei kleineren Schäden haben die Autofahrer die Unfallstelle zu räumen, um den Verkehrsfluss nicht zu behindern. Vorher sind gegebenenfalls Fotos zu machen und die Stellung der Fahrzeuge zu markieren. In jedem Verbandskasten befindet sich Kreide. Ein Unfallprotokoll ist dann besonders empfehlenswert, wenn die Polizei nicht eingeschaltet wurde. Als Vorlage kann der Europäische Unfallbericht dienen. Das Protokoll muss auf jeden Fall die Personalien aller Beteiligten und Zeugen inklusive Anschrift enthalten. Ort, Datum und Uhrzeit sind ebenfalls zu notieren, genau wie der Name der Versicherungsgesellschaft und Nummer des Versichertenscheins. Auch eine kurze Schilderung des Unfallhergangs darf nicht fehlen.

Doch Vorsicht: Kein Schuldbekenntnis unterschreiben, auch wenn die Situation eindeutig erscheint. Am Ende unterschreiben Verursacher und Opfer das Protokoll.

Für den entstandenen Schaden haftet die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Sie kommt nicht nur für materielle Schäden am Pkw auf, sondern sorgt auch für Entschädigung der betroffenen Personen. Wenn nötig, werden Krankenhauskosten übernommen oder Verdienstausfälle bezahlt. Auch die Kosten für einen Mietwagen, die An- und Abmeldung sowie wenn erforderlich auch für einen Anwalt werden erstattet.

Einen Ratgeber zum Thema haben die Deutschen Versicherer im Internet unter www.versicherung-und-verkehr.de zum Herunterladen bereit gestellt. Alternativ ist sie telefonisch beim Informationszentrum der deutschen Versicherer ZUKUNFT klipp + klar unter 0800/7424375 bestellbar. 

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