Ratgeber: Tiere im Auto – Hund und Katze auf großer Fahrt

Ungesicherte Haustiere können bei einem Frontalunfall mit etwa 50 km/h Belastungen erzeugen, die dem 30-fachen ihres eigenen Körpergewichts entsprechen. Bei einem 25 kg schweren Hund beispielsweise können das 750 kg Aufprallgewicht sein. Entsprechend wichtig ist die richtige Sicherung der Vierbeiner.

Grundsätzlich sind Transportboxen die sicherste Variante. Sie müssen gut belüftet und groß genug sein, damit das Tier ausreichend Bewegungsfreiheit hat. Boxen aus Metall sind dabei denen aus Kunststoff vorzuziehen. Nicht empfehlenswert ist das Abstellen der Box auf dem Rücksitz des Fahrzeugs, wo sie nur schwer zu fixieren sind. Besser geeignet ist bei kleinen Tieren der Fußraum, die Ideallösung ist der Laderaum eines Kombis. Dort sollte die Box quer zur Fahrtrichtung hinter die Rücksitzlehne gestellt und mit Spanngurten oder Schrauben am Fahrzeugboden befestigt werden.

Sicherheitsgurt für Hunde

Gut geeignet ist auch ein spezieller Sicherheitsgurt für Hunde. Dabei handelt es sich um ein Geschirr, das um den Brustkorb des Tieres angelegt und dann entweder am Sicherheitsgurt oder direkt am Gurtschloss befestigt wird. Der Gurt sollte aus einem stabilen Material gefertigt und die Verschlüsse am besten aus Metall und nicht aus Kunststoff sein. Besonders geeignet sind Geschirre mit breiten Gurtbändern und Polsterung. Eine doppelte Haltegurtführung und eine möglichst knappe Gurtlänge sorgen für einen optimalen Schutz.

Weniger gut sind spezielle Schutzdecken, die an den Kopfstützen von Rückbank und Vordersitzen befestigt werden. Dadurch entsteht eine wannenartige Mulde, in der das Tier untergebracht werden kann. So wird zwar die Polsterung des Fahrzeugs geschützt, das Tier und die Fahrzeuginsassen hingegen jedoch kaum.

Übrigens: Im rechtlichen Sinn werden Tiere beim Transport im Auto als Ladung eingestuft. Und diese ist nach Paragraph 23 der StVO Abs. 1 so mitzuführen, dass die Verkehrssicherheit darunter nicht leidet. Deshalb drohen ein Bußgeld bis zu 50 Euro und drei Punkte in Flensburg, wenn der Hund ungesichert im Fahrzeuginnenraum mitgeführt wird. Ist ein Unfall nachweislich durch ein Tier im Auto verursacht worden, kann sogar der Kaskoschutz in Frage gestellt sein.

 

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