Ratgeber: Tiere sind rechtlich eine Ladung

Urlaubszeit ist Reisezeit. Viele Autofahrer nehmen dann auch Hund oder Katze mit. Für die Vierbeiner empfiehlt TÜV Rheinland in erster Linie eine ausreichend große Transportbox. Ist ein Tier ungesichert im Auto untergebracht, wird er bei einer Vollbremsung oder einem Unfall zum gefährlichen Geschoss. Ein etwa 20 Kilogramm schwerer Hund entwickelt bei Tempo 50 eine Aufprallwucht von über einer halben Tonne.

Der Hund überlebt den Crash wahrscheinlich nicht, und Herrchen oder Frauchen drohen schwere Verletzungen durch den fliegenden Vierbeiner. Bei kleineren Hunden oder Katzen sollte die kompakte Box im Fußraum hinter den Vordersitzen platziert werden. Für größere Boxen bietet sich der Laderaum von Kombis, Vans und SUVs an. Hierbei sollte darauf geachtet, dass der Behälter quer zur Fahrtrichtung direkt an die Lehne der Rücksitzbank gestellt wird. So verteilen sich bei einem Aufprall die Kräfte gleichmäßiger, und das Tier übersteht die Belastung besser. Wer die Box zusätzlich mit Spanngurten sichert und dazu ein stabiles, möglichst fest installiertes Trenngitter einbaut, reduziert bei einem heftigen Unfall die Verletzungsgefahr für die Fondpassagiere.

Haltegeschirre, die am Gurtschloss oder mit Isofix-Haken befestigt werden, sind nach Einschätzung von TÜV Rheinland nur zweite Wahl, denn sie sorgen zwar dafür, dass das Tier den Fahrer unterwegs nicht behindert, bieten aber bei einem Unfall einen nur begrenzten Schutz. Wer dennoch zum Geschirr greift, der sollte dann auf breite Gurte und solide Verschlüsse achten und den Vierbeiner stramm festschnallen, was für den Hund aber eine eher unbequeme Position bedeutet. Beim Kauf von Boxen oder Rückhaltesystemen sollte unbedingt auf das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit geachtet werden. Außerdem sollten die Produkte nach der Crashtest-Prüfnorm ECE R17, ECE R126 oder DIN 75410-2 getestet sein.

Tiere sind rein rechtlich eine Ladung. Und die muss ausreichend gesichert sein. Verursacht ein herumspringender Hund einen Unfall, drohen Bußgeld und Abschläge bei der Vollkaskoversicherung.

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