Ratgeber Urlaub: Mautgebühren im Ausland

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Bei Fahrten mit dem Pkw oder Wohnmobil ins Ausland müssen Urlauber sich informieren, ob für die Benutzung von Autobahnen, Brücken, Pässen oder Tunnel eine Gebühr fällig ist. In welchen Ländern eine streckenbezogene Maut oder Vignetten-Pflicht zu entrichten ist, hat der ADAC in einer Übersicht zusammengestellt.

Streckenbezogene Gebühren fallen in 13 europäischen Ländern an: Bosnien-Herzegowina, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Mazedonien, Norwegen, Polen, Portugal, Serbien, Spanien und in der Türkei. Hier zahlen die Fahrer entweder beim Auffahren an einer Mautstation oder über ein elektronisches System. Vignetten für kostenpflichtige Strecken müssen Reisende dagegen in acht Ländern kaufen: in Bulgarien, Österreich, Rumänien, Slowenien, Tschechien, Ungarn sowie in der Schweiz und der Slowakei. Die Preise unterscheiden sich insbesondere wegen der unterschiedlichen Geltungsdauer erheblich. So zahlen Halter für Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht in Rumänien für eine 7-Tage-Vignette lediglich drei Euro, die gleiche Zeitspanne schlägt in Slowenien mit 15 Euro zu Buche. In der Schweiz gibt es ausschließlich Jahresvignetten, die 33 Euro kosten. Zusätzlich fällt in manchen Ländern eine „Sondermaut“ für bestimmte Strecken, Brücken oder Tunnel an, so etwa in Österreich und der Schweiz.

Anders als bei der Bezahlung an einer Mautstation kann der Kauf einer Vignette für die Autobahnnutzung oder das Anmelden an elektronischen Systemen schon mal übersehen werden. Doch dann droht teures Ungemach: Die Strafen fürs „Mautprellen“ fallen in den einzelnen Ländern teilweise drastisch aus. Bei einem Mautvergehen in Slowenien werden bis zu 800 Euro fällig, bei Sofortzahlung reduziert sich die Strafe auf 150 Euro. In der Slowakei ist eine Strafe vom dreifachen des Vignettenpreises üblich, doch auch eine Maximalstrafe von 500 Euro ist hier möglich. Auch das Nachbarland Österreich versteht bei Mautprellern – ob absichtlich oder unabsichtlich – keinen Spaß: Hier müssen die Fahrer eine Ersatzmaut von 120 Euro oder ein Bußgeld von mindestens 300 Euro entrichten.

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