Recht: Bei Glatteisunfall sind alle Schuld

Alle bei Glatteis in einem Verkehrsunfall Verwickelten tragen immer eine Mitschuld. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor. In dem verhandelten Fall hatte eine Frau auf glatter Fahrbahn plötzlich grundlos abgebremst.

Der hinter ihr Fahrende konnte auf dem rutschigen Untergrund nicht mehr ausweichen oder bremsen, es kam zur Kollision. Die Richter sahen die Hauptschuld bei der Frau, da ihr Bremsen der entscheidende Grund für den Unfall gewesen sei.

Jedoch trage auch der Auffahrende ein Dritte der Schuld: Jeder Autofahrer müsse bei Glatteis die möglichen Konsequenzen geringster Fahrfehler anderer Verkehrsteilnehmer in seine Fahrweise einkalkulieren. Bei widrigen Umständen sei daher notfalls Schrittgeschwindigkeit angebracht, zitiert die Deutsche Anwaltsauskunft aus der Urteilsbegründung (OLG Frankfurt, Az.: 26 U 53/04).

 

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