Recht: Bei Parkplatzunfall haften beide Autofahrer

Auf Parkplätzen gilt das Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme. Viele Autofahrer verhalten sich so, als wären sie allein auf dem Parkplatz und müssten nicht mit anderen ein- und ausparkenden Fahrzeugen rechnen. Das kann im Falle eines Unfalls viel Geld kosten, selbst wenn ein Teil des eigenen Schadens erstattet wird.

In einem vom Kammergericht Berlin entschiedenen Fall waren zwei Autofahrer beim Manövrieren auf einem Parkplatz rückwärts gefahren und hatten offensichtlich nicht ausreichend aufeinander achtgegeben. Der eine Fahrer brachte sein Fahrzeug zwar noch zum Stehen. Trotzdem kam es zu einer Kollision. Der Vorsitzende Richter am Kammergericht wies darauf hin, dass in solchen Fällen eine Schadensquote von 50:50 anzusetzen ist.

Entscheidend für die rechtliche Beurteilung sei, ob der Unfall unmittelbar mit dem Rückwärtsfahren zusammenhänge. Dieser Zusammenhang wird auch nicht dadurch gebrochen, dass ein Fahrzeug vor dem Unfall noch angehalten hat. Jeder der betroffenen Autofahrer bleibt also auf der Hälfte seines eigenen Schadens sitzen (KG Berlin, Urteil v. 25.10. 2010, Az: 12 U 3/09, //ZfS 2011,23//). M

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