Recht: Bremsen für Tiere – Teures Manöver für Tierschützer

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Zu bremsen, weil ein Eichhörnchen auf die Straße läuft, kann für einen Autofahrer teuer werden. Fährt der Hintermann auf das bremsende Auto auf, müssen beide die Schuld teilen, hat das Amtsgericht München entschieden.

Grundsätzlich gilt, dass Schuld hat, wer seinem Vordermann auffährt – entweder weil er zu unaufmerksam war oder zu wenig Sicherheitsabstand hatte. Eine Mithaftung ergibt sich nur, wenn der Auffahrende nachweist, dass der Vorausfahrende grundlos und überraschend gebremst hat, erklärt die Huk-Coburg Versicherung.

In dem Fall gab es keine unbeteiligten Zeugen und die beiden Autofahrer widersprachen sich in der Schilderung des Sachverhalts. Die Richter urteilten, dass dem Auffahrenden zwar der größere Teil der Schuld am Unfall zukomme (75 Prozent), aber auch den Vorausfahrenden eine Mitschuld treffe (25 Prozent). Denn ohne dessen Bremsen zu Gunsten des Eichhörnchens hätte sich der Unfall nicht ereignet. (AZ 331 C 16026/13)

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