Recht: Erhöhter Spritverbrauch kein Sachmangel

Recht: Erhöhter Spritverbrauch kein Sachmangel Bilder

Copyright: auto.de

Ein erhöhter Kraftstoffverbrauch bei einem neuen Fahrzeug ist kein Sachmangel, solange die Angaben des Herstellers um weniger als zehn Prozent übertroffen werden. Der Käufer kann deshalb nicht vom Kaufvertrag zurücktreten.

Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil entschieden.

Die Details…

Im verhandelten Fall hatte der Mehrverbrauch des Wagens im Durchschnitt aller Fahrzyklen sechs Prozent betragen. Die Richter sahen in der Abweichung um weniger als zehn Prozent lediglich eine „unerhebliche“ Pflichtverletzung des Verkäufers. Eine Unerheblichkeit schließt einen Rücktritt vom Kaufvertrag aus (BGH, Az: VIII ZR 19/05).

mid/lex

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

Renault Espace verspricht viel Platz und wenig Verbrauch

Renault Espace verspricht viel Platz und wenig Verbrauch

Volkswagen spendiert dem Touran ein Update

Volkswagen spendiert dem Touran ein Update

Fahrbericht Mazda CX-60 D: Automobiler Mittelfinger

Fahrbericht Mazda CX-60 D: Automobiler Mittelfinger

zoom_photo