Recht: Falschangabe bei Pendlerpauschale strafbar

Wer über die Pendlerpauschale in der Steuererklärung mehr Kilometer für den Arbeitsweg abrechnet als er eigentlich hat, macht sich mitunter strafbar. “Wer vorsätzlich falsche Angaben macht, in dem er einen zu langen Arbeitsweg angibt, dem droht nicht nur eine Steuernachzahlung, sondern auch ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung“ erklärt Jörg Strötzel vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (LHV).

Im schlimmsten Fall droht eine Haftstrafe oder eine Geldbuße. Wegen einer zu viel gezahlten Steuerrückzahlung können zudem Zinsen in Höhe von sechs Prozent pro Jahr rückwirkend für zehn Jahre geltend gemacht werden. Zwecks Überprüfung berechnen die Finanzämter die Entfernungen zwischen Arbeitsstätte und Wohnsitz mittels eines gängigen Routenplaners.

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat in einer Entscheidung bestätigt, dass eine Falschangabe in der Steuererklärung ein Fall von Steuerhinterziehung sein kann (FG Rheinland-Pfalz, Az. 3 K 2635/08).

 

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walter luo

Juni 21, 2011 um 12:07 pm Uhr

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Gast auto.de

Juni 20, 2011 um 5:11 pm Uhr

ich finde das gut. Wir brauchen doch unser Geld für die armen Griechen und andere Entwikclungsländer damit Merkel und Co auch überal gut aussehen. Und wenn dann noch was da ist gehts ab in die DDR.

Knut Grunwald

Juni 20, 2011 um 10:02 am Uhr

Ich habe das Urteil jetzt nicht nachgeschlagen, aber jeder Kilometer macht knapp 50 Euro in der Pauschale. Wenn man also wirklich versucht 10 km mehr anzugeben, sind das 500 Euro Abzug beim versteuernden Einkommen. Davon kommen im Extremfall 250 als Rückzahlung raus. Dafür geht keiner in den Knast.

Ich nehme mal an, das hier einer die Extrempendelvariante gespielt hat. Das Haus 100 ++ km von der Arbeit entfernt und das angegeben. Tatsächlich wohnt man aber bei der Oma und hat 5 km Radweg zur Arbeit. Wenn man dann auf dem Radar des Finanzamtes erscheint, ist Schluß mit lustig.

Gast auto.de

Juni 20, 2011 um 10:00 am Uhr

wird dem "dümmlichen volk", mal wieder so richtig angst und bange gemacht ?

he ihr da oben.
wir sind nicht so blöd, wie ihr uns das glauben machen wollt.
hoffentlich bekommt ihr bald die quittung -für alles-.

Gast auto.de

Juni 19, 2011 um 9:32 pm Uhr

Natürlich kann es den Nutzer des öff. Nahverkehrs genau so treffen.

Denn es zählen die Entfernungskilometer auf der Straße, egal, ob ich mit der Bahn, dem Bus oder den Auto zur Arbeit fahre. Allerdings liegen zwischen diversen Routenplanern und letztlich auch noch dem Auto-Tacho gern mal ein paar Kilometer – und der kürzeste Weg ist auch nicht immer der beste/schnellste/günstigste (z.B. Maut). Aber das zählt alles nicht, ist in der Pendlerpauschale mit drin.

Gast auto.de

Juni 19, 2011 um 3:07 pm Uhr

Immer weg mit den kleinen, damit genug Platz ist für die Superreichen die dann schalten und walten können wie sie wollen. Denn die haben manchmal auch kleinere! problemchen mit den Finanzbehörden gehabt. Haben es aber dann vorgezogen in unsere Nachbarländer zu gehen und für Deutschland keinerlei oder sogar nur noch einen Bruchteil zu zahlen – dessen was wir kleinen BLECHEN müssen.
Und wenn es dann wirklich einmal für diese Superreichen hart wird, dann droht man mit Massenentlassungen und schon ist die Niederschlagung perfekt.

Oder was macht man mit denen, in letzter zeit leider sehr häufig passiert Tod-Schlägern. Diese armen Kerlchen kann man doch nicht so verurteilen wie es sich gehört. Konnten sich in der Kindheit nicht austoben, tun es eben jetzt dafür .

Aber wenn wirklich jemand mal ein paar Kilometer zu viel aufschreibt, es sind mit Sicherheit nicht mal 0,1% die überhaupt ins Geld gehen. Dann ab mit Ihnen in die Wüste. BRAUCHEN wir nicht irgendwie momentan sehr viel Geld bzw. der Staat, das wieder der kleine bezahlen muss. DA WAR DOCH WAS!!!!!!!!!!!!!!

Gast auto.de

Juni 19, 2011 um 2:29 pm Uhr

Natürlich kommt es immer auch auf die Schwere des Falles an. Aber es stimmt nachdenklich, wenn Menschen wegen solcher Rechtsverletzungen in den Knast wandern sollen, während Serienvergewaltiger und andere Gewaltverbrecher häufig freigesprochen werden und weiter in der Öffentlichkeit ihr Unwesen treiben dürfen. Die Schäden für die Volkswirtschaft durch die häufig für längere Zeit oder sogar für immer arbeitsunfähig werdenden Opfer werden hierbei anscheinend vollkommen außer Acht gelassen, ganz zu schweigen von deren quälenden und traumatisierenden Verletzungen!

Gast auto.de

Juni 19, 2011 um 2:26 pm Uhr

Natürlich kommt es immer auch auf die Schwere des Falles an. Aber es stimmt nachdenklich, wenn Menschen wegen solcher Rechtsverletzungen in den Knast wandern sollen, während Serienvergewaltiger häufig freigesprochen werden und weiter in der Öffentlichkeit ihr Unwesen treiben dürfen. Die Schäden für die Volkswirtschaft durch die häufig für längere Zeit oder sogar für immer arbeitsunfähig werdenden Opfer werden hierbei anscheinend vollkommen außer Acht gelassen, ganz zu schweigen von deren quälenden und traumatisierenden Verletzungen!

Gast auto.de

Juni 19, 2011 um 11:32 am Uhr

Rutenplaner irren sich auch .Ich finde man solle die Tatsächlichen Kilometer die auf der Strasse gefahren werden bis zur Arbeitsstätte ansetzen können.

Gast auto.de

Juni 19, 2011 um 11:28 am Uhr

Das ist ein gerechtes Urteil – schließlich kann der Nutzer des Öffentlichen Nahverkehrs auch nicht mogeln!

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