Recht: Geduldetes Parken – Roller abgestellt, Wohnung gekündigt?

Recht: Geduldetes Parken - Roller abgestellt, Wohnung gekündigt? Bilder

Copyright: Kymco

Ein über Jahre auf dem Grundstück eines Mietshauses abgestellter Motorroller kann für die Mieterin nicht plötzlich zum Kündigungsgrund werden. Das Amtsgericht Offenbach wies einen Vermieter in die Schranken, der das Abstellen des Rollers jahrelang geduldet hatte.

Er hatte der Mieterin nach langer Zeit das Parken auf seinem Grundstück untersagt. Als sie sich zunächst nicht daran hielt, kündigte der Eigentümer das Mietverhältnis und erhob Räumungsklage. Das Amtsgericht stellte aber klar, dass die Kündigung nicht berechtigt war. Zwar könne der Vermieter ordentlich kündigen, wenn der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletze. Eine solche Pflichtverletzung habe hier jedoch schon deshalb nicht vorgelegen, weil der Mieter das Parken des Rollers über Jahre hinweg geduldet hatte. Außerdem habe der Eigentümer dies im Rahmen einer Unterlassungsklage klären können. (Az. 37 C 180/13)

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

Eine Frage von Belang: Reisemobil kaufen oder mieten?

Eine Frage von Belang: Reisemobil kaufen oder mieten?

Nissan Qashqai: Neue Optik für den Crossover

Nissan Qashqai: Neue Optik für den Crossover

Alfa Romeo Junior zeigt sich erstmals öffentlich – in Mailand

Alfa Romeo Junior zeigt sich erstmals öffentlich – in Mailand

DISKUTIEREN SIE ÜBER DEN ARTIKEL

Bitte beachte Sie unsere Community-Richtlinien.

Gast auto.de

Juni 10, 2014 um 4:16 pm Uhr

Interessant1

Comments are closed.

zoom_photo