Recht: Haftung bei Straßenschäden – Ortskundige müssen Vorsicht walten lassen

Bei Unfällen durch Straßenschäden haftet in der Regel die Kommune für die entstehenden Kosten. Das gilt allerdings nicht in vollem Umfang für Ortskundige, wie nun eine Fußgängerin in einer Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Naumburg feststellen musste.

Die Frau war beim Beladen ihres in der Nähe ihres Wohnorts geparkten Autos in ein Fahrbahnloch getreten und hatte sich den Fuß schwer verletzt. Grund war ein falsch eingebauter Gullydeckel am Fahrbahnrand, der sich rund 20 Zentimeter unterhalb des Straßenniveaus befand.

Die Richter sprachen der Frau zwar ein Schmerzensgeld zu, veranschlagten aber lediglich 2.000 Euro. In der Begründung heißt es laut der Deutschen Anwaltshotline, dass das Opfer die Hälfte der Schuld selbst mittragen müsse, da sie als Ortskundige die Gefahrenstelle gekannt und sich dort trotz Dunkelheit nicht mit besonderer Vorsicht bewegt habe. (Az. 10 U 3/11).

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