Recht: Hantieren mit dem Navi während der Fahrt ist grob fahrlässig

Während der Fahrt mit dem Auto sollte man nicht am Navigationsgerät hantieren. Passiert deswegen ein Auffahrunfall, muss der Fahrer für den Schaden voll aufkommen. Sein Handeln ist „grob fahrlässig“, entschied das Landgericht Potsdam.

In dem verhandelten Fall scherte ein Autofahrer eines gemieteten Mercedes nach einem Überholvorgang auf der Autobahn wieder auf die rechte Fahrbahn ein. Als er sich mit Hilfe des Navigationsgerätes vergewissern wollte, ob er nicht doch eine Ausfahrt verpasst hatte, passierte es. Beim Umschalten auf den Suchmodus fuhr er auf den vorausfahrenden Pkw auf. Trotz einer vertraglich auf 950 Euro beschränkten Selbstbeteiligung weigerte sich die Mietwagenfirma, den darüber hinausgehenden Schadensbetrag in Höhe von 4 550 Euro zu übernehmen.

Das sahen die Richter im Gegensatz zu dem Betroffenen genauso. Er hätte sich ausschließlich auf die nach vorheriger Programmierung automatisch und selbsttätig angezeigten Informationen verlassen müssen. Den Unfall mit seinen Folgen habe er zu verantworten (Az. 6 O 32/09).

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