Recht: Im Auto übernachten – Schläfst Du noch oder wohnst Du schon?

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Im Auto zu übernachten ist manchmal der einzige Ausweg. Grundsätzlich ist es nach der Straßenverkehrsordnung unproblematisch im eigenen Fahrzeug zu schlafen. Ein Verbot dazu existiert nicht. Zwar bestimmt die StVO, wo gehalten oder geparkt werden darf, doch außerhalb dieser Einschränkung spricht nichts dagegen, so der Deutsche Anwaltverein (DAV).

Aus verkehrsrechtlicher Sicht ist es also erlaubt, sofern man mit dem Fahrzeug nicht auf einem Privatgrundstück ohne Erlaubnis des Eigentümers steht. Auf  Halteverbotszonen oder in Parkbewirtschaftungszonen zu stehen, ohne ein gültiges Ticket zu haben, ist nicht zugelassen.

Erlaubt ist es, betrunken im Wagen zu schlafen. Wer über den Durst getrunken hat, kann eine Nacht im stehenden Auto verbringen. Allerdings sollte weder der Schlüssel stecken, noch auf dem Fahrersitz Platz genommen werden. Wenn es danach aussieht, als würde der Wagen gleich starten, könnte das im Zweifelsfall als Fahrversuch gewertet werden.

Ein Autobesitzer darf im Übrigen tagelang am Straßenrand parken und in seinem Wagen schlafen. Sammelt sich aber im Laufe der Tage jedoch Müll rund um den Wagen oder wird der Bordstein als Toilette benutzt, darf das Ordnungsamt oder die Polizei gegebenenfalls eingreifen und die Übernachtung an dieser Stelle untersagen. Ob dann Strafen drohen und wie hoch diese sind, hängt vom Einzelfall ab.

Sein Fahrzeug als Wohnung zu nutzen ist allerdings problematisch. Wegen der in Deutschland herrschenden Meldepflicht muss beim jeweiligen Einwohnermeldeamt immer die Wohnung angemeldet werden. Nicht nur im Auto, sondern auch im Campingwagen ist einmaliges Übernachten am Straßenrand generell in Ordnung – solange an der jeweiligen Stelle kein Parkverbot für diese Fahrzeuge existiert.

Wer mit seinem Wohnwagen in Europa unterwegs ist, sollte sich vorher über die entsprechenden Regelungen im Zielland informieren. In den Niederlanden ist es beispielsweise verboten im Campingwagen zu schlafen. Es gilt als „wildes Campen“. Gleiches gilt etwa für Portugal, Griechenland, Kroatien oder Dänemark. In Schweden hingegen darf für eine Nacht überall gecampt werden, selbst am Meer oder auf einem Privatgrundstück. Das geht auf ein altes Gesetz zurück, das sogenannte Jedermannrecht.

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