Recht: Lenker eines Pannenautos braucht keine Fahrerlaubnis

Für das Steuern eines abgeschleppten Autos ist kein Führerschein nötig. Denn das liegen gebliebene Fahrzeug gilt nicht als Kraftfahrzeug, da es nicht durch eigene Motorkraft angetrieben wird.

Der Lenker kann auch nur bedingt auf die Fahrtrichtung, die Geschwindigkeit um die Beachtung der Verkehrszeichen Einfluss nehmen ( RAe Heberlein und Miller, DAR 2009, 288 in Anlehnung an BGH, DAR 1990, OLG Frankfurt, NJW 1985, 2961).

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

Alfa Romeo Junior zeigt sich erstmals öffentlich – in Mailand

Alfa Romeo Junior zeigt sich erstmals öffentlich – in Mailand

Genesis X Speedium Giro: Luxus-Studie für Radsportler

Genesis X Speedium Giro: Luxus-Studie für Radsportler

E-Go stellt erneut Insolvenzantrag

E-Go stellt erneut Insolvenzantrag

zoom_photo