Recht: Mitverschulden bei Fahrrad-Unfall – Besser in Fahrtrichtung fahren

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Ein Fahrradfahrer, der den Radweg entgegen der Fahrtrichtung benutzt, kann bei einem Unfall mithaftbar gemacht werden. Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Fall entschieden, in dem zwei Radler zusammen gestoßen waren.

Die Fahrradfahrerin, die entgegen der Fahrtrichtung fuhr und damit gegen §2 Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung verstieß, habe nicht darauf vertrauen dürfen, dass ihr Vorfahrtsrecht beachtet werde, so das Gericht. Ein anderer Fahrradfahrer hatte ihr die Vorfahrt genommen und sie zu Fall gebracht. Die Radlerin hätte sich auf die Missachtung einstellen und eine Fahrweise wählen müssen, bei der sie hätte ausweichen können. Sie trage damit 1/3 der Schuld, entschieden die Richter. (26 U 60/13)

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