Recht: Motorradfahrer dürfen nicht durch Stau schlängeln

Motorradfahrer dürfen sich im Autobahnstau nicht zwischen stehenden Autos hindurchschlängeln. Rein rechtlich gilt das laut ADAC als verbotenes Rechtsüberholen, das mit 50 Euro Bußgeld und drei Punkten geahndet wird.

Auch wenn die Polizei meist ein Auge zudrückt: Das Schlängeln kann gefährlich sein, weil Autofahrer beim Spurwechsel das Motorrad im „toten Winkel“ übersehen. Theoretisch erlaubt ist aber das Überholen stehender Fahrzeuge auf der äußeren linken Spur; in der Praxis ist dort jedoch meist nicht genügend Platz.

mid/hh

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

Lexus UX 300h: Neue innere Werte

Lexus UX 300h: Neue innere Werte

Die Top Ten der Woche bei der Autoren-Union Mobilität

Die Top Ten der Woche bei der Autoren-Union Mobilität

Mercedes-AMG bringt ein zweites Cabriolet

Mercedes-AMG bringt ein zweites Cabriolet

zoom_photo