Recht: Sachverständiger für Unfallauto – Versicherung muss Gutachten auch bei Bagatellschäden zahlen

Recht: Sachverständiger für Unfallauto - Versicherung muss Gutachten auch bei Bagatellschäden zahlen Bilder

Copyright: ZDK

Nach einem Unfall darf der geschädigte Autofahrer einen Gutachter beauftragen. Die gegnerische Versicherung muss diesen selbst dann zahlen, wenn sich der Schaden in der Folge als Bagatelle herausstellt. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Darmstadt hervor.

In dem verhandelten Fall hatte ein Sachverständiger an dem Fahrzeug des Unfallopfers einen Schaden in Höhe von rund 400 Euro ermittelt. Für sein Gutachten stellte er 325 Euro in Rechnung. Die gegnerische Versicherung verweigerte die volle Zahlung des Betrags mit dem Hinweis auf die Schadensminderungspflicht des Unfallopfers. Ein Gutachten wäre nach Ansicht der Assekuranz bei einem offensichtlich derart kleinen Schaden nicht nötig gewesen.

Das Urteil

Die Richter sahen das anders. Ein Geschädigter ist demnach nicht nur bei dem Verdacht auf einen Totalschaden berechtig, ein Gutachten in Auftrag zu geben, sondern auch bei geringerer Schadenhöhe. Das Risiko, dass der Unfallgegner beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherer einen Kostenvoranschlag als unzureichend erachtet, sei ihm nicht zuzumuten, zitiert die Zeitschrift „kfz-betrieb“ aus dem Urteil. Einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht konnte das Gericht nicht erkennen. (Az.; 6 S 34/13)

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

E-Go stellt erneut Insolvenzantrag

E-Go stellt erneut Insolvenzantrag

Rivian R2 und R3: Eine Überraschung in Kalifornien

Rivian R2 und R3: Eine Überraschung in Kalifornien

Stärker war noch kein Serien-Porsche

Stärker war noch kein Serien-Porsche

zoom_photo