Recht: Schadenersatz für altes Auto – Langlebigkeit zählt

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Bei einem Verkehrsunfall muss der Verursacher Schadenersatz leisten. Zum Beispiel muss er den so genannten merkantilen Minderwert ersetzen, also den durch den Unfall verursachten geringeren Erlös bei einem späteren Weiterverkauf des Autos. Das gilt auch dann, wenn das Auto schon älter ist und viele Kilometer auf dem Tacho hat, so eine Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg.

Das beschädigte Auto war ein sieben Jahre alter Diesel-Pkw mit knapp 200.000 Kilometern Laufleistung. Ein Sachverständiger war zu dem Ergebnis gekommen, dass bei einem möglichen späteren Weiterverkauf ein Mindererlös von 200 Euro zu erwarten sei. Das Gericht befand, dass bei älteren Fahrzeugen mit längerer Laufzeit die heute wesentlich höhere Lebenserwartung vergleichbarer Fahrzeuge, insbesondere auch die Langlebigkeit eines Dieselmotors, berücksichtigt werden müsse, berichtet der Deutsche Anwaltverein. (AZ: 52 C 63/13)

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