Recht: Schadensersatz bei unsachgemäßer Gasumrüstung

Das Umrüsten eines Pkw auf Gasbetrieb ist aufgrund der moderaten Kosten für das Fahren mit Gas sehr beliebt. Handelt der Umrüstbetrieb unsachgemäß, kann er mitunter zu Schadensersatz verpflichtet werden.

[foto id=“336829″ size=“small“ position=“left“]Laut dem Oberlandesgericht Koblenz nämlich dann, wenn er es versäumt, eine Regelungstechnik einzubauen, die der erhöhten thermischen Belastung des Ventiltriebs durch das Fahren mit Gas entgegenwirkt.

Im verhandelten Fall hatte der Kfz-Betrieb das Fahrzeug des Klägers umgerüstet. Nach weniger als einem halben Jahr stellte sich Kompressionsverlust im Motor ein, den ein Sachverständiger eindeutig auf den Gasbetrieb zurückführen konnte.

Der beklagte Betrieb hatte daraufhin die Kosten für die Reparatur in voller Höhe zu tragen und darüber hinaus den vollen Preis der Umrüstung zurückzuerstatten. Eine Berufung gegen das Urteil wurde verworfen (OLG Koblenz, Az. 5 U 136/10).

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