Recht: Schäden durch Mäharbeiten – Behörde haftet bei Steinchen-Flug

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Autofahrer dürfen von Mäharbeiten am Grünstreifen von Straßen nicht gefährdet werden. Kommt es zu Schäden durch herumfliegende Steine, haftet die zuständige Behörde, wie nun aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervorgeht.

In dem verhandelten Fall hatten Arbeiter beim Mähen mit sogenannten Freischneidern durch aufgewirbelte Steinchen ein vorbeifahrendes Auto beschädigt. Die Fahrerin klagte auf Schadenersatz und bekam Recht. Die zuständige Behörde sei im Rahmen eines vertretbaren Aufwandes zur Verkehrssicherung verpflichtet, so die Richter.

In diesem Fall hätte etwa eine Schutzwand aus Kunststoffplanen die Schäden verhindern können, zitiert der Deutsche Anwaltverein aus dem Urteil. (Az.: III ZR 250/12)

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