Recht: Unfall mit dem Quad – Hohe Betriebsgefahr kann zu Alleinhaftung führen

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Quads sind aufgrund ihres schwer zu beherrschenden Fahrverhaltens grundsätzlich gefährlicher als normale Pkw. Bei einem Unfall mit unklarer Schuldverteilung kann daher der Quad-Fahrer pauschal voll zur Verantwortung gezogen werden, wie aus einem Urteil des Oberlandesgerichts München hervorgeht.

Bei dem verhandelten Unfall des Quads mit einem Pkw konnte keinem der Beteiligten eine Schuld nachgewiesen werden. In einem solchen Fall haftet für gewöhnlich der Fahrer des Fahrzeugs mit der größeren Betriebsgefahr stärker. Da ein Quad auch ohne Fahrfehler als besonders gefährlich gilt, haben die Richter in diesem Fall den Autofahrer von einer Mithaftung sogar komplett freigesprochen. Die technischen Besonderheiten eines Quads ließen die Betriebsgefahr von Autos in solchen Fällen völlig in den Hintergrund treten, zitiert der Deutsche Anwaltverein (DAV) aus dem Urteil. (Az.: 10 U 2166/13)

Quads – oder auch ATVs – waren ursprünglich als robuste Kleinfahrzeuge für den Arbeitseinsatz im Gelände konzipiert. Mit entsprechender Ausrüstung sind sie aber auch für den Straßenverkehr zulässig, was sie vor allem als Freizeit-Fahrzeuge beliebt macht. Dabei können sie aber ihre Offroad-Ursprünge nicht verleugnen: Die hohe Bodenfreiheit führt zu einem hohen Schwerpunkt und damit zu instabilem Fahrverhalten in Kurven. Hinzu kommt, dass häufig auf Differenzialgetriebe verzichtet wird, was das Lenken zusätzlich erschwert. Auch die Ausstattung mit Sicherheitssystemen bleibt weit hinter der von Pkw zurück.

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