Recht: Unfallhaftung – Mitschuld nur wegen zu hoher Geschwindigkeit

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Ist ein Autofahrer schneller als mit der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h unterwegs, kann er mitschuldig an einem Unfall sein, obwohl er keinen eigenen Verkehrsverstoß begangen hat. Das Oberlandesgerichts Koblenz hat entschieden, dass ein Autofahrer, der mit 200 km/h auf einer Autobahn ohne Tempolimit unterwegs war, zu 40 Prozent bei einem Unfall mithaftet.

Und das, obwohl das Fehlverhalten eines anderen Autofahrers ursächlich für den Zusammenstoß war. Der war nämlich beim Auffahren auf die Autobahn grob verkehrswidrig unmittelbar von der Einfädelspur auf die linke Spur gewechselt. Dabei kam es zur Kollision mit dem von hinten mit hoher Geschwindigkeit heranfahrenden Pkw. Die von der hohen Geschwindigkeit ausgehende Gefahr habe wesentlich zum Unfall beigetragen, zitiert der Deutsche Anwaltverein aus dem Urteil. Bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit hätte der Fahrer bereits durch eine mittelstarke Bremsung den Unfall vermeiden können. (AZ: 12 U 313/13)

 

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