Recht: Ungesicherte Ladung – Kürzung der Leistung

Wer seine Ladung nicht richtig sichert und dadurch beim Transport einen Schaden der Ladung hervorruft, muss mit einer Kürzung der Versicherungsleistung rechnen.

Das musste ein Autoliebhaber erfahren, der seinen bei der Versicherung vollkaskoversicherten hochwertigen Porsche auf seinen Anhänger verladen und dabei einen falschen Schwerpunkt gesetzt hatte. Der Pkw geriet mit dem Anhänger ins Schleudern und kam von der Fahrbahn ab, wodurch der Porsche erheblich beschädigt wurde. Die Versicherung erhob den Vorwurf der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls. Dagegen klagte der Fahrzeughalter, scheiterte jedoch vor Gericht.

Die Richter stellten fest, dass der Kläger mit der unzureichenden und unsachgemäßen Verladung des Luxusfahrzeugs seine Sorgfaltspflicht in einem besonders hohen Maße außer Acht gelassen hatte. Dabei sei laut den DAV-Verkehrsrechtsanwälten insbesondere zu berücksichtigen, dass das Fahrzeug wegen seines Heckmotors ein besonderes Gefahrenpotenzial für einen Transport aufwies. Deshalb hielt das Oberlandesgericht eine Leistungskürzung von 25 Prozent für angemessen, da das Fehlverhalten grob fahrlässig gewesen sei. (OLG Saarbrücken, AZ: 5 U 395/09)

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