Kein Tempo 30 auf Landstraßen

Recht: Verbot für Tempolimit – Keine Tempo-30-Zone auf der Landstraße

Tempo 30 gibt es nur innerorts Bilder

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Auf Landes-, Bundes- und Kreisstraßen darf es laut Straßenverkehrsordnung keine Tempo-30-Zonen geben. Das hat nun das Landgericht Koblenz noch einmal unterstrichen. Geklagt hatte eine Autofahrerin, die sich durch eine entsprechende Geschwindigkeitsbegrenzung auf der L 126 gestört gefühlt hatte.

Der Fall

Auf dem betreffenden Abschnitt hatte die Stadt Koblenz eine 30er-Zone im Bereich einer Ortsdurchfahrt eingerichtet. Zu Unrecht, wie das Gericht entschied. Nach seiner Auffassung verbietet die Straßenverkehrsordnung an dieser Stelle ein derartiges Tempolimit. Die Tempo-30-Zone muss daher vorübergehend wieder aufgehoben werden. Die Stadt Koblenz hat zwischenzeitlich allerdings die Abstufung des Straßenabschnitts zur Gemeindestraße beantragt. Wird diese bewilligt, ist eine 30er-Zone wieder möglich. (Az.: 5 L 615/14)

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