Recht: Vorfahrt bei Nutzung von Bus-Spuren

Durch die unrechtmäßige Benutzung einer Bus-Spur im Straßenverkehr verliert ein Autofahrer nicht sein Vorfahrtsrecht gegenüber Linksabbiegern. Das hat das Kammergericht Berlin entschieden.

Der Hergang

Im konkreten Fall hatte eine Autofahrerin den als Bus-Spur gekennzeichneten rechten Fahrstreifen genutzt, weil sich auf den anderen Streifen der Verkehr staute.

Beim Rechtsabbiegen kam es zur Kollision mit einem wartepflichtigen Linksabbieger. Dieser klagte, die Unfallgegnerin habe unberechtigt die Busspur benutzt und trage daher die Schuld an dem Unfall.

Das Urteil

Die Richter entschieden anders: Die Wartepflicht des Linksabbiegers hängt nicht von der Fahrtstreifenwahl des Gegenverkehrs ab, sondern gilt in jedem Fall (KG Berlin, Az.12 U 191/07).

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