Recht: Zettel am Wischer ist Unfallflucht

Parklücken können ganz schön eng sein. Da ist es schnell passiert, dass beim Ausparken ein anderes Fahrzeug leicht touchiert wird. Eine Bagatelle, denken viele. Man hat es eilig und hinterlässt deshalb einen Zettel mit einer Entschuldigung, dem Hinweis auf das Ereignis und der Adresse hinter dem Scheibenwischer des beschädigten Fahrzeugs. Alles richtig gemacht? Mitnichten! Wer so handelt begeht Unfallflucht.

[ no Image matched ]

Verbreiterter Irrglaube[ no Image matched ]

Entgegen einem weitverbreiteten Irrglauben, reicht eine gut gemeinte Notiz mit den eigenen Kontaktdaten am Wagen des Geschädigten nicht aus. Verlässt man den Unfallort, ohne auf den Fahrer des touchierten Autos gewartet oder die Polizei gerufen zu haben, begeht man eine Straftat. Dies ist sowohl im Strafgesetzbuch (§ 142 StGB „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“) als auch in der Straßenverkehrsordnung (§ 34 StVO „Unfall“, Ziffer 6) ganz eindeutig geregelt. Dort heißt es: „Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt […] wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Neben Geld- oder gar Freiheitsstrafe, drohen zudem Punkte in der Verkehrssünderkartei und auch ein Entzug des Führerscheins.

Höhe des Schadens entscheidend

Entscheidend ist nach Angaben des ADAC dabei die Höhe des entstandenen Schadens. Liegt dieser bei bis zu 600 Euro, wird das Verfahren meist gegen eine Geldbuße eingestellt. Bei Reparaturkosten bis 1.200 Euro drohen bereits eine Geldstrafe in der Höhe eines Monatsgehalts, [ no Image matched ]sieben Punkte in der Verkehrssünderkartei und maximal drei Monate Fahrverbot. Der viel beschworene Zettel am Scheibenwischer disqualifiziert sich dabei schon allein aufgrund seiner wortwörtlich mangelhaften Haltbarkeit. Ein kleiner Windstoß oder Regenschauer, und der Geschädigte bleibt – trotz guter Absichten des Verursachers – auf seinem Schaden sitzen.

Deshalb muss unbedingt an der Unfallstelle gewartet werden, bis der Fahrer des anderen Fahrzeugs erscheint. Wer dafür keine Zeit hat, kann auch sofort die Polizei informieren. Ist kein Mobiltelefon zur Hand, sollte mindestens eine halbe Stunde gewartet werden, bis man zum nächsten Polizeirevier fährt. Dort wird dann der Unfall aufgenommen und der Halter des beteiligten Fahrzeugs benachrichtigt.

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

Eine Frage von Belang: Reisemobil kaufen oder mieten?

Eine Frage von Belang: Reisemobil kaufen oder mieten?

Nissan Qashqai: Neue Optik für den Crossover

Nissan Qashqai: Neue Optik für den Crossover

Alfa Romeo Junior zeigt sich erstmals öffentlich – in Mailand

Alfa Romeo Junior zeigt sich erstmals öffentlich – in Mailand

zoom_photo