Restalkohol kann den Führerschein kosten – Lieber Abwarten und Tee trinken

Wer beim Besuch auf dem Weihnachtsmarkt Glühwein, Feuerzangenbowle oder Punsch trinkt, sollte sein Auto danach stehen lassen. Doch Vorsicht: Der Alkohol kann auch am nächsten Morgen noch nicht vollständig abgebaut sein.

Viele Faktoren

Alkohol hält sich sehr lange im Körper. Die Geschwindigkeit des Abbaus hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel vom Gewicht und Geschlecht der Person. Durchschnittlich werden pro Stunde etwa 0,1 Promille abgebaut. So wacht ein 80 Kilo schwerer Mann, der nachts um ein Uhr mit 1,55 Promille ins Bett geht, morgens um acht mit 0,85 Promille auf. Geriete er dann in eine Polizeikontrolle, würde das einen Monat Fahrverbot, vier Punkt in Flensburg sowie 500 Euro Bußgeld nach sich ziehen.

Strafbar auch mit 0,3 Promille

Autofahrern, denen mit 0,3 Promille ein Fahrfehler unterläuft oder sogenannte Ausfallerscheinungen wie beispielsweise Fahren in Schlangenlinien zeigen, können sich wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar machen. Kommt der Richter zur Überzeugung, dass der Fahrfehler im nüchternen Zustand nicht passiert wäre, muss sich der Betroffene von seinem Führerschein verabschieden.

Alkoholabbau beschleunigen, funktioniert nicht

Denn Abbau des Alkohols im Körper zu beschleunigen, funktioniert nicht, obwohl es einige Mythen dazu gibt. Weder extrastarker Kaffee, Medikamente noch sportliche Aktivitäten helfen, nüchtern zu werden. Da der Körper durch den Alkohol deutlich mehr Flüssigkeit als normal verliert, sollte man diesen Verlust ausgleichen und viel trinken. Es heißt also, Abwarten und Tee trinken.

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