Rettungsdienste: Schneller zur Fahrberechtigung

Fahrberechtigungen für Einsatzfahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen können jetzt Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, der Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste unter einfacheren Bedingungen erhalten als bisher. Eine entsprechenden Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften hat jetzt der Bundesrat zugestimmt.

Nach Inkrafttreten der Verordnung können die zuständigen Landesbehörden zukünftig die Fahrberechtigungen für Einsatzfahrzeuge erteilen, wenn der jeweilige Bewerber seit mindestens zwei Jahren einen Führerschein der Klasse B für Pkw und Lkw bis 3,5 Tonnen mit leichteren Anhängern besitzt und eine entsprechende Ersthelfer-Ausbildung sowie eine praktische Fahrprüfung mit dem Einsatzfahrzeug absolviert hat. Auf eine gesonderte theoretische Prüfung wird verzichtet.

Eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung im Bereich der Einsatzfahrzeuge ist seit der Einführung des europäischen Führerscheinrechts im Jahr 1999 erforderlich. Danach dürfen mit einer ab 1999 erworbenen Fahrerlaubnis der Klasse B nur noch Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen Gesamtgewicht gefahren werden. Für schwerere Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen muss der kostspielige Führerschein der Klasse C1 erworben werden.

Dadurch stehen bei den Freiwilligen Feuerwehren und Rettungsdiensten immer weniger Fahrer für Einsatzfahrzeuge zur Verfügung. Diese Entwicklung soll mit dem Bundesratbeschluss nun gestoppt werden.

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