Richtig auf die Hauptuntersuchung vorbereiten

Beim Stichwort „Hauptuntersuchung“ werden viele Autofahrer nervös – gerade wenn sie Halter älterer Fahrzeuge sind. Laut Aral wiesen 2011 rund 5,3 Millionen der 18,9 Millionen von den Prüforganisationen turnusmäßig untersuchten Fahrzeugen „geringe Mängel“ auf, und immerhin vier Millionen Autos rollten mit „erheblichen Mängeln“ sogar ohne Plakette wieder vom Hof.

Autofahrer können viel Zeit und Geld sparen, wenn sie ihr Auto gründlich auf die Hauptuntersuchung vorbereiten. Denn es gibt einige Prüfkriterien, die der Fahrer leicht selbst checken kann. Dazu gehören die Reifen: 1,6 Millimeter müssen die Pneus an jeder Stelle der Lauffläche haben. Ungleichmäßig abgefahrene Reifen deuten übrigens auf verschlissene Achslager oder eine fehlerhafte Einstellung der Radaufhängung hin. In diesem Fall muss der Fachmann ran. Selbst testen können Autofahrer die Funktion der Beleuchtungseinrichtungen. Darüber müssen sich ein Warndreieck und ein Erste-Hilfe-Kasten an Bord befinden. Bei dem Verbandskasten darf das Verfallsdatum nicht überschritten sein, ansonsten ist Ersatz fällig.

Arbeiten an Lenkung, Bremsen oder anderen sicherheitsrelevanten Bauteilen muss der Laie der Fachwerkstatt überlassen. Pfusch an solchen Baugruppen kann schnell gefährlich werden. Wenn ohnehin eine Instandsetzung ansteht, lohnt es sich oft, auch die Hauptuntersuchung in einer Werkstatt machen zu lassen. Gute Werkstätten bereiten das Fahrzeug optimal vor, besprechen im Dialog mit dem mobilen Prüfdienst eventuelle Mängel und können sie direkt beseitigen.

Übrigens absolvieren alle Prüforganisation das gleich Prüfprocedere, dennoch unterscheiden sich die Kosten dafür erheblich. Ein Vergleich lohnt sich, denn die Spanne für HU samt Abgasprüfung liegt zwischen rund 70 Euro und über 100 Euro.

Neben dem Geldsäckel muss der Autofahrer beim Gang zur HU auch an die Zulassungbescheinigung Teil I beziehungsweise den Fahrzeugschein denken. Falls nachträglich Zubehörteile anmontiert wurden, wollen die Prüfer dafür entweder die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder entsprechende Gutachten sehen.

Eine Strafe und im Extremfall den Verlust des Versicherungsschutzes riskiert, wer erst nach Ablauf der alten HU-Plakette zur nächsten Prüfung erscheint.

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