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Recht
Autofahrer könnten unter Umständen für das Umfahren einer roten Ampel straffrei ausgehen. In dem verhandelten Fall nutzte ein Autofahrer eine Tankstelle, um einer auf Rot stehenden Ampel auszuweichen.
Er fuhr vor der Ampel auf das Gelände und verließ dieses wieder nach der Kreuzung. Das zuständige Gericht sah darin einen Rotlichtverstoß und verurteilte den Autofahrer zu einer drastischen Geldbuße von 200 Euro. Zudem verhängte es ein Fahrverbot von einem Monat. Der geschockte Autofahrer legte dagegen Beschwerde ein und bekam durch das Oberlandesgericht (OLG) Hamm Recht.
Zwar kann das Umfahren einer Ampel einen Regel-Verstoß begründen, so ARAG-Experten. Denn zum geschützten Bereich gehören der gesamte Kreuzungs- bzw. Einmündungsbereich, nicht nur die Fahrbahn. Das Rotlicht einer Ampel ordnet jedoch den Halt vor der Kreuzung oder Einmündung an (vgl. § 37 Abs. 2 Nr. 1 und 2 StVO), um den dahinter liegenden Bereich zu schützen. Das Rotlicht untersagt aber nicht, vor der Ampelanlage abzubiegen und einen nicht durch die Ampel geschützten Bereich zu befahren, wie etwa ein Tankstellengelände (OLG Hamm, 1 RBs 98/12).
geschrieben von MID veröffentlicht am 17.08.2016 aktualisiert am 17.08.2016
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