Schadensersatz nach der Autowäsche – Plausible Begründung hilft

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Wenn ein Fahrzeug beim Ausfahren aus einer Waschstraße beschädigt wird, haftet der Betreiber der Waschstraße, wie berichtet der Deutsche Anwaltverein.

Das Landgericht Wuppertal hat im vorliegenden Fall einem Porsche-Fahrer Recht gegeben, dessen Fahrzeug nach der Reinigung gegen die geschlossenen Gummitore der Waschstraße gedrückt wurde. Die Tore hatten sich nicht wie vorgesehen geöffnet, durch das Entlangstreifen entstand am Porsche ein Lackschaden von 8.500 Euro. Die Beschreibung des Schadenshergangs schien den Richtern plausibel. Der Betreiber konnte seinerseits nicht nachweisen, dass die Anlage korrekt gearbeitet hatte. (AZ: 5 O 172/11)

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