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Gerade im Winter kommt es witterungsbedingt zu vielen Unfällen. In der Regel greift bei Fremdschäden die die Kfz-Haftpflichtversicherung. Für Beulen am eigenen Fahrzeug ist, sofern vorhanden, die Kaskoversicherung zuständig. Aber auch das Finanzamt kann an den Folgekosten des Unfalls im Wege der nächsten Steuererklärung beteiligt werden, erklärt die Prüf- und Sachverständigenorganisation GTÜ.
Kommt es auf dem Weg zur Arbeit, bei einer Familienheimfahrt im Rahmen der doppelten Haushaltsführung oder bei einer berufsbedingten Fahrt zu einem Unfall, können die hierdurch entstandenen Kosten als Werbungskosten steuermindernd geltend gemacht werden.
Bei einer Fahrt zwischen Wohn- und Arbeitsstätte oder einer Familienheimfahrt sind die durch den Schaden entstandenen Kosten zusätzlich zur Entfernungspauschale absetzbar. Darunter fallen insbesondere die Reparaturkosten des eigenen Fahrzeugs sowie die des Unfallgegners, aber auch Gutachterkosten, Schadenersatzleistungen oder Gerichts- und Anwaltskosten, sofern nicht von dritter Seite Ersatz geleistet wird.
Springt die Vollkaskoversicherung ein, ist nur die Selbstbeteiligung absetzbar. Wird der Pkw nicht repariert, kann anstelle der Kosten eine Wertminderung geltend gemacht werden. Dies setzt allerdings voraus, dass die gewöhnliche Nutzungsdauer des Autos noch nicht abgelaufen ist. Auch die in Folge des Unfalls erhöhten Beiträge zur Haftpflicht- und Kaskoversicherung können als beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben geltend gemacht werden.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 25.01.2011 aktualisiert am 25.01.2011
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