Schnellfahrer hat Unfallmitschuld

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Wer mit 200 km/h auf der Autobahn unterwegs ist, trägt auch bei einem unverschuldeten Unfall eine Mitschuld. Selbst dann, wenn ein anderer Autofahrer mit „doppeltem Fahrstreifenwechsel“ zum Überholen ausschert und dabei ein schnell herannahendes Fahrzeug auf dem linken Fahrstreifen übersieht.

Dies haben Richter am Oberlandesgericht Koblenz in einem Berufungsverfahren (Az.:12 U 313/13) entschieden. Das überschreiten der Richtgeschwindigkeit um mehr als 50 Prozent schafft nach Ansicht der Richter ein erhebliches Gefahrenpotenzial.

Ein „Ideal-Fahrer“, der höchstens Richtgeschwindigkeit fährt, hätte mit einer „mittelstarken“ Bremsung den Unfall vermeiden können. Den Schnellfahrer trifft nach dem Urteilsspruch eine Mithaftung von 40 Prozent.

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