Schulanfang

Schulbeginn: Fuß vom Gas an Haltestellen

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In manchen Bundesländern beginnt bereits das neue Schuljahr und nun nutzen wieder mehr Schüler verschiedenster Altersklassen Busse und Bahnen für den Weg zur Schule. Der TÜV Thüringen rät daher zu besonderer Vorsicht. „Für Autofahrer heißt es jetzt gerade an Haltestellen: Fuß vom Gas. Besondere Aufmerksamkeit sollte den Schulbussen geschenkt werden“, sagt Achmed Leser, Unfallexperte des TÜV Thüringen.

Schulbusse sind besonders gekennzeichnet, an ihrem Bug und am Heck ist eine orangefarbene, viereckige Hinweistafel befestigt, auf der zwei Kinder abgebildet sind. Anderen Verkehrsteilnehmern signalisiert es, an Haltestellen besonders vorsichtig vorbeizufahren. „Gerade jüngere Schüler können Verkehrssituationen nicht richtig einschätzen. Sie überqueren oft unüberlegt und spontan die Fahrbahn. Darauf sollten besonders zu Schulbeginn alle anderen Verkehrsteilnehmer gefasst sein“, so der TÜV-Experte.

Nach seiner Erfahrung sind viele Autofahrer beim richtigen Verhalten an Haltestellen nicht mehr auf dem aktuellen Stand. „Laut StVO dürfen Omnibusse des Linienverkehrs sowie gekennzeichnete Schulbusse, die sich mit eingeschaltetem Warnblinklicht einer Haltestelle nähern, nicht überholt werden. Wenn ein Bus an einer Haltestelle mit eingeschaltetem Warnblinklicht stoppt, darf daran nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden. Ganz wichtig: Das gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Wenn Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse die Haltestelle wieder verlassen wollen, müssen die anderen Verkehrsteilnehmer ihnen das ermöglichen“, erinnert Achmed Leser.

Allein auf Thüringens Straßen verunglückte im vergangenen Jahr alle 12 Stunden ein Kind unter 15 Jahren. Gerade zum Schulbeginn, wenn Kinder während ihrer Ferien kaum in Kontakt mit städtischem Verkehr gekommen sind und deshalb vielleicht die eine oder andere Verhaltensregel vergessen haben, rät der TÜV Thüringen zu einer besonnenen Fahrweise.

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