Schulweg auf der Fahrt zur Arbeit ist unfallversichert

Einige Umwege auf dem Weg zur Arbeit sind von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt. So gilt der Schutz auch für berufstätige Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen und diese Fahrt vom direkten Weg zur Arbeit abweicht.

Ebenso gilt der Versicherungsschutz, wenn Schulkameraden in einer Fahrgemeinschaft abgeholt werden. Eltern sind auch dann abgesichert, wenn sie die Kinder nicht direkt zur Schule, sondern zu einer Tagesmutter, einem Kinderhort oder einer vergleichbaren Betreuungsperson oder -stelle bringen und von dort abholen.

Kinder stehen ebenfalls unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung auf ihrem direkten Weg von und zur Schule beziehungsweise zur Betreuung. Die zuständigen Versicherungsträger für Schüler sind die Landesunfallkassen beziehungsweise der Gemeinde-Unfallversicherungsverband (GUVV).

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