Segway erhält Zulassung für Niedersachsen und Thüringen

Der Segway kann ab sofort auch in Niedersachsen und Thüringen per Einzelausnahmegenehmigung zugelassen werden. Damit darf der selbstbalancierende Elektro-Stehroller in mittlerweile zwölf der 16 Bundesländer im Straßenverkehr gefahren werden. Für den Segway-Besitzer gelten in Niedersachsen und Thüringen generell die Straßenverkehrsvorschriften für Radfahrer. Soweit vorhanden, muss ein Radweg benutzt werden. In Thüringen darf der 20 km/h schnelle Roller mit Schrittgeschwindigkeit auch in Fußgängerzonen und in verkehrsberuhigten Bereichen benutzt werden.

Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) hat sich nach Crash-Tests dafür ausgesprochen, den Segway technisch wie ein Fahrrad zu behandeln. Voraussetzung sind allerdings ein Mofa-Führerschein, eine Einzelabnahme vom TÜV und eine Ausnahmegenehmigung von der Bezirksregierung sowie ein am Fahrzeug angebrachtes Versicherungskennzeichen. Die notwendige Beleuchtung wird mitgeliefert.

Der Segway PT (Personal Transporter) stammt aus den USA. Fahrtrichtung und Geschwindigkeit werden durch die Körperbewegungen des Fahrers gesteuert. Beschleunigt und gebremst wird durch eine leichte Gewichtsverlagerung in bzw. gegen die Fahrtrichtung. Lehnt sich der Fahrer nach links oder rechts, bewegt sich der Segway ebenfalls in die entsprechende Richtung.

Hierzulande wird der Segway unter anderen für City-Touren in Berlin sowie von der hessischen Polizei genutzt. Die Bestimmungen für die Teilnahme am Straßenverkehr variieren von Bundesland zu Bundesland. Neben der Stadtversion gibt es eine Geländeausführung sowie den Segway Cross für Golfer. Die Preise für den Elektro-Stehroller beginnen bei 5990 Euro netto. Die Segway Deutschland GmbH hat ihren Sitz im bayerischen Deggendorf.

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