Servicethema Kfz-Versicherung: Vollkasko oder Teilkasko – was ist nötig und was nicht?

Servicethema Kfz-Versicherung: Vollkasko oder Teilkasko – was ist nötig und was nicht? Bilder

Copyright: obs/AXA Konzern AG/Sabine Friedrich

Von news.de-Redakteur Sascha Gorhau und auto.de-Redakteur Ingo Koecher

Versicherung, das ist neben der wichtigen Frage des Vertrauens immer auch die nach den aufzuwendenden Kosten, optimal abgesichert zu sein. Ob man sich bei seiner Wahl letztlich für eine Agentur vor Ort oder eine Direktversicherung im Internet entscheidet, muss jeder selbst entscheiden.

Um etwas Licht ins Dunkel zu bringen hatte das Nachrichtenportal news.de Experten geladen, die Leserfragen rund ums Thema Versicherung beantwortet haben.

Das Expertenteam setzte sich zusammen aus Norbert Römers, gerichtlich zugelassener Versicherungsberater der Verbraucherzentrale NRW, Martin Hardenacke, Versicherungskaufmann beim Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und Thomas Jäckel, Experte für Kraftfahrtversicherungen.

Gibt es Schäden, die auch eine Vollkasko-Versicherung nicht abdeckt?

Thomas Jäckel: Ja, die gibt es. Wenn zum Beispiel ein Unbekannter nachts die Reifen eines parkenden Autos zersticht oder wenn ein auf dem Autodach montiertes Fahrrad herunterfällt und das Fahrzeug beschädigt, ist das über die Vollkasko-Versicherung üblicherweise nicht abgedeckt.

Teilkasko oder Vollkasko – was macht wann Sinn?

Norbert Römers: Die Entscheidung hängt vom Alter und Wert Ihres Fahrzeugs ab. Als Faustregel gilt: In den ersten vier Jahren ab Kaufdatum sollte ein Fahrzeug Vollkasko-Schutz haben – sehr teure Fahrzeuge auch länger. Danach genügt ein Teilkaskoschutz. Der deckt als wichtigste Schäden Diebstahl, Schäden durch Unwetter und Feuer, Glasbruch und Zusammenstöße mit Haarwild ab, bei manchen Versicherungen sogar mit Tieren aller Art.

Der Vollkasko-Schutz deckt darüber hinaus sämtliche Unfälle ab – egal, ob sie fremd- oder selbst verschuldet wurden und unabhängig davon, ob Dritte beteiligt sind oder nicht. Die Vollkasko-Versicherung tritt auch bei mutwilliger Zerstörung oder Beschädigung durch Fremde – also Vandalismus – ein. Mein Tipp: Wer bereits jahrelang unfallfrei fährt und über einen hohen Schadensfreiheitsrabatt verfügt, sollte prüfen, ob eine Vollkaskoversicherung im Einzelfall nicht sogar preisgünstiger ist als der einer Teilkaskoversicherung. Die Prämie der Vollkasko sinkt mit der Anzahl unfallfreier Jahre, während die Teilkasko-Prämie immer gleich bleibt.

Was kann ich bei einer Beitragserhöhung tun?

Kann ich auch bei einer Beitragserhöhung den Versicherer wechseln?

Martin Hardenacke: Kündigt der Versicherer beispielsweise am 27. November eine Beitragserhöhung für 2010 an, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung der Beitragserhöhung kündigen – und zwar mit Wirkung zum 1. Januar 2010.

Ich hatte mit meinem neuen Auto einen Totalschaden. Warum ersetzt meine Versicherung trotz Vollkaskoschutz nur den Wiederbeschaffungswert?

Martin Hardenacke: Vermutlich ist dies in Ihrem Versicherungsvertrag so geregelt. In der Praxis stehen Geschädigte dann aber häufig vor einem Problem: Zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Preis für ein neues Fahrzeug klafft eine große Lücke. Neuwagenbesitzer sollten tunlichst darauf achten, dass ihr Fahrzeug mindestens in den ersten sechs Monaten, besser in den ersten zwei Jahren, zum Neuwert versichert ist.

Wie wirkt sich der Führerschein mit 17 aus, wenn ich später mein eigenes Auto versichern will?

Thomas Jäckel: Je nach Anbieter wird das Autofahren ab 17 Jahren unter Aufsicht eines Erwachsenen durchaus belohnt. Weil die Fahranfänger von den Erfahrungen ihrer Beifahrer profitieren und dadurch sicherer fahren, belohnt AXA diesen Beitrag zur Verkehrssicherheit mit einem Nachlass von bis zu 25 Prozent. Übrigens: Auch junge Versicherungsnehmer zwischen 20 und 24 Jahren, die ihr Punktekonto in Flensburg sauber halten, bekommen bei AXA bis zu 20 Prozent Rabatt.

Ich will nicht unbedingt wechseln, weil ich mit meiner jetzigen Versicherung ganz zufrieden bin. Welche Möglichkeiten gibt es trotzdem für mich, Geld bei der Versicherung zu sparen?

Norbert Römers: Sie können zum Beispiel in einen günstigeren Tarif wechseln, der jedoch mit geringeren Leistungen verbunden sein kann. Lassen Sie sich Einsparmöglichkeiten von Ihrer Versicherung erläutern und haken Sie nach, wo die Leistungsunterschiede sind. Viele Versicherungen bieten Leistungsbausteine an, die Sie kombinieren können. Sparen können Sie auch, wenn Sie beispielsweise Ihr Auto im Schadenfall bei einer Vertragswerkstatt des Versicherers reparieren lassen.

Ich will meine Versicherung nicht bei einer Internet-Agentur abschließen, sondern einen persönlichen Ansprechpartner haben. Ist das automatisch teurer?

Martin Hardenacke: Das ist von Fall zu Fall verschieden. Einige Versicherer bieten ihre Tarife nur noch über das Internet an, um die Kosten für einen Außendienst zu sparen. Das sollte man beachten, bevor man einen Vertrag abschließt. Manche Versicherungen lassen ihren Kunden jedoch die freie Wahl: Bei ihnen sind Leistung und Tarif gleich, unabhängig davon, ob ich den Vertrag über das Internet, per Telefon oder bei einem Vermittler abgeschlossen habe. Mein Tipp: Ein persönliches Gespräch ist in der Regel die bessere Alternative.

Versicherungsvergleich

auto.de bietet Ihnen die Möglichkeit, einen kostenlosen und unverbindlichen Versicherungsvergleich durchzuführen. So ermitteln Sie im Handumdrehen günstigsten Versicherer.

+++Zum auto.de-Versicherungsvergleich – kostenlos und unverbindlich+++

UNSERE TOP-ANGEBOTE FÜR SIE

MEHR ERFAHREN AUS DEM BEREICH NEWS

Alfa Romeo Junior zeigt sich erstmals öffentlich – in Mailand

Alfa Romeo Junior zeigt sich erstmals öffentlich – in Mailand

Genesis X Speedium Giro: Luxus-Studie für Radsportler

Genesis X Speedium Giro: Luxus-Studie für Radsportler

E-Go stellt erneut Insolvenzantrag

E-Go stellt erneut Insolvenzantrag

DISKUTIEREN SIE ÜBER DEN ARTIKEL

Bitte beachte Sie unsere Community-Richtlinien.

Gast auto.de

November 22, 2009 um 12:04 pm Uhr

Vollkasko deckt also nicht ab, wenn ein Unbekannter nachts die Reifen zersticht, so die erste Aussage zu Vollkasko.
Wie ist da aber die zweite Aussage zu verstehen: Die Vollkasko-Versicherung tritt auch bei mutwilliger Zerstörung oder Beschädigung durch Fremde – also Vandalismus – ein?
Wo liegt da der Unterschied?

Comments are closed.

zoom_photo