Umfrage

Sollten Unfall-Schaulustige strafrechtlich belangt werden?

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Copyright: Christian Arndt - Feuerwehr

Schaulustige an Unfallstellen sind ein ständiges Ärgernis auf deutschen Straßen. Mit ihrer Neugierde behindern sie nach einem schweren Autounfall die Rettungsarbeiten und gefährden damit Menschenleben.

Wer sich nicht aktiv an Rettungsarbeiten beteiligt, hat nichts am Unfallort verloren!

Laut einer repräsentativen Umfrage des Gesundheitsmagazins „Apotheken Umschau“ sind 93,6 Prozent der Meinung, dass jeder, der sich nicht aktiv an den Rettungsarbeiten beteiligt, möglichst schnell die Unfallstelle verlassen sollte. Und 92,3 Prozent verlangen, dass neben Polizei und Feuerwehr auch Notärzte das Recht bekommen sollten, Platzverweise gegenüber Schaulustigen auszusprechen. 62,6 Prozent der Befragten sind dafür, dass die Polizei bei Unglücksfällen grundsätzlich die Personalien aller unbeteiligten Zuschauer notiert, damit diese später eventuell wegen unterlassener Hilfeleistung belangt werden können. Allerdings glauben 85,9 Prozent auch, dass es bei schweren Unglücken immer Schaulustige geben wird, da Neugierde einfach etwas Menschliches ist. Doch woher kommt diese Sensationsgier? Laut Umfrage ist es für 38,2 Prozent faszinierend, Polizei, Feuerwehr oder Notärzte bei einem Einsatz live zu erleben. Wenn in der eigenen Nachbarschaft Rettungskräfte im Einsatz sind, schauen sich das 37,4 Prozent in der Regel näher an. Schließlich möchte man ja informiert sein, was in der näheren Umgebung so passiert, so das oft zu hörende Argument. 31,3 Prozent geben zu, bei Verkehrsunfällen schon mal langsam an der Unfallstelle vorbeizufahren und sich das Geschehen anzuschauen. Für 24,8 Prozent ist es sogar völlig in Ordnung, das Unfallgeschehen aus nächster Nähe zu betrachten, solange man die Rettungskräfte nicht behindert. So schnell wird die Spezies der „Gaffer“ leider nicht aussterben.

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