Standstreifen bei Stau tabu

Fürs kommende Pfingstwochenende sind für ganz Deutschland wieder Staus prognostiziert. Unfallexperte Achmed Leser vom TÜV Thüringen warnt ausdrücklich davor, auf Autobahnen den Standstreifen als Abkürzung zu missbrauchen.

„Bei Staus oder zähfließendem Verkehr versuchen manche Autofahrer, oft auf abenteuerlicher Weise die Autobahn auf schnellstem Wege zu verlassen, und gefährden dabei sich und andere“, weiß der Unfallexperte. „Der Standstreifen darf nur nach Freigabe durch die Polizei als zusätzliche Fahrspur genutzt werden, beziehungsweise wird durch das entsprechende Verkehrszeichen erlaubt. Ansonsten ist der Standstreifen auf Autobahnen tabu und ausschließlich Notfällen oder Pannenfahrzeugen vorbehalten. Der Bußgeldkatalog sieht für Verstöße eine Geldbuße von 75 Euro sowie zwei Punkte im Verkehrszentralregister vor.

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