E-Kennzeichen

Steuerbefreiung und E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge

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Halter von Elektrofahrzeugen sind künftig von der Kfz-Steuer befreit und können ab sofort auch ein neues Nummernschild beantragen. Es ist Teil eines Maßnahmenpakets, mit dem die Bundesregierung die Elektromobilität in Deutschland fördern will.

E-Kennzeichen

Analog zum H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge erhalten Elektroautos künftig ein „E“ an letzter Stelle des Nummernschilds. Damit darf auf ausgewiesenen Parkflächen gratis geparkt und die Busspur benutzt werden. Diese Schritte sind Maßnahmen aus dem neuen Elektromobilitätsgesetz (EmoG).

Autombilverbände fordern schoin seit längerem von der Bundesregierung stärkere Anreize zum Kauf von Elektroautos. Andere europäische Länder gewähren zum Teil schon seit einigen Jahren Vergünstigungen für batteriebetriebene Fahrzeuge.

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