Stichtag für Versicherungswechsel rückt näher

In Kürze jährt sich mit dem 30. November wieder der Stichtag, an dem der Wechsel der Autoversicherung möglich ist. Wer über einen Wechsel des Anbieters nachdenkt, sollte sich daher jetzt informieren und die verschiedenen Tarife genau vergleichen.

Vier Wochen Kündigungsfrist

Die meisten Kfz-Versicherungen, aber nicht nicht alle, enden zum 31. Dezember eines jeden Jahres. Eine Kündigung muss bis spätestens zum 30. November erfolgen. Auch bei den Verträgen, die an einem anderen Tag enden, gilt eine Kündigungsfrist von einem kompletten Monat. Beispiel: Ein Vertrag, der zum 1. Juni endet, muss spätestens am 30. April gekündigt werden. Unabhängig vom Stichtag empfiehlt der ACE, eine Kündigung frühzeitig abzusenden und das Versanddatum zu dokumentieren.

Nicht nur Preise vergleichen

Insbesondere kurz vor Ende der Wechselfrist am 30. November kommt Verbrauchern der sich zuspitzende Wettbewerb der Versicherer zugute. Deshalb empfiehlt es sich, den November zu nutzen, aktuelle Versicherungstarife für das eigene Auto zu erfragen und zu vergleichen. Es empfiehlt sich, neben Preisen auch die Konditionen und Services genau verglichen werden. Denn die Versicherungspolice sollte unbedingt zu den individuell mitunter sehr verschiedenen Bedürfnissen passen.

Sonderkündigungsrecht

Wurde die Wechselfrist versäumt, besteht zumindest bei einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht: Ist der Vertrag teurer geworden, haben Autobesitzer nach Rechnungseingang einen Monat Zeit, um den Vertrag zu kündigen. Wichtig: Eine Preiserhöhung ist oft auf den ersten Blick nur schwer erkennbar. Der so genannte Schadenfreiheitsrabatt fließt in der Regel in die Berechnung mit ein, obwohl er nicht jeden Versicherten betrifft. Ob tatsächlich eine Beitragserhöhung vorliegt, zeigt der Vergleichsbeitrag. Dieser zeigt an, was man zahlen muss, wenn sich nichts ändert. Ist dieser gestiegen, gilt das Sonderkündigungsrecht.

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